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Wie erhält man Einsicht ins Schuldenregister?

Das Schuldnerverzeichnis oder Schuldnerregister, umgangssprachlich als Schuldenregister bezeichnet, kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, einsehen. Selbstverständlich kann auch jeder Auskunft darüber verlangen, ob über ihn selbst Einträge im Schuldnerregister vorhanden sind.

Was steht im Schuldnerverzeichnis und wer darf es einsehen?

Was wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen? Was in das Schuldnerverzeichnis beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) eingetragen wird, bestimmt sich nach §915 Abs. 1 der ZPO. Eingetragen wird, wer nach §807 ZPO die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (Offenbarungseid), oder gegen den nach §901 ZPO die Haft zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung angeordnet ist und weitere im §915 Abs. 1 bezeichnete Eintragungsgründe.
Wer kann das Schuldnerverzeichnis einsehen? Nach §915 Abs. 3 ZPO kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, das Schuldnerverzeichnis einsehen. Das Verlangen nach Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis zur eigenen Person gilt immer als berechtigtes Interesse.
Was ist ein berechtigtes Interesse? Das Verlangen nach Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis zur eigenen Person gilt immer als berechtigtes Interesse. Personenbezogene Auskünfte über Einträge im Schuldnerverzeichnis werden zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt, um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen, um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. (§915 Abs. 3 ZPO)

Welche Auswirkung hat ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis für den Betroffenen?

Wer erhält sonst noch Auskünfte über Einträge im Schuldnerverzeichnis? Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis werden monatlich an die SCHUFA übermittelt. Die SCHUFA verarbeitet und speichert diese Informationen für Kreditauskünfte. Man kann bei der SCHUFA eine Selbstauskunft anfordern. Die SCHUFA übermittelt dann die bei ihr über den Anfragenden gespeicherten Informationen. Die Selbstauskunft kann per Brief oder auch online bei "meine Schufa“ angefordert werden.
Was bewirkt ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis für den Betroffenen? Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist ein Signal, dass der Betroffene in Vermögensverfall geraten ist, dass man also bei ihm "nichts mehr holen kann". Das hat erhebliche Auswirkungen auf die gesamten Lebensumstände. Die Hausbank könnte laufende Kredite kündigen oder keine Kontenüberziehungen mehr genehmigen, neue Kredite wird der Betroffene nicht mehr erhalten, weil in der Kreditauskunft der SCHUFA AG der Hinweis auf den Eintrag enthalten ist, man wird keine neuen Handyverträge abschließen können und bekommt Schwierigkeiten bei Bestellungen bei Versandhäusern und Schwierigkeiten beim Abschluss neuer Mietverträge.
Wann wird ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht? Einträge im Schuldnerverzeichnis werden nach drei Jahren gelöscht. Mit der Löschung der Einträge im Schuldnerverzeichnis muss auch die SCHUFA diese Einträge aus ihren Daten löschen und darf dazu keine Auskünfte mehr erteilen. Wenn keine neuen Einträge hinzugekommen sind, gilt man nach der Löschung wieder als wirtschaftlich unbescholten.

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