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Mahnbescheid beantragen: Das muss beachtet werden.

Wer Forderungen, privat oder geschäftlich, hat, kann mit einem Antrag auf Mahnverfahren einen Mahnbescheid erstellen lassen. Dieser Mahnbescheid, wie auch der darauffolgende Vollstreckungsbescheid, geben dem Gläubiger das Recht, 30 Jahre lang das Geld einzufordern.

Vorteile des Online-Antrags auf Mahnverfahren

Heutzutage macht man das mit einem online Mahnverfahren, zum Beispiel bei www.mahnbescheid.de. Auch bei vielen Gerichten lässt sich direkt online das Mahnverfahren beantragen. Wer schon einmal selber einen Antrag auf Mahnverfahren gestellt hat, kennt die Fußangeln. Hier fehlt ein Kreuzchen oder da wurde eine Frage missverstanden. Nach Wochen erst kommt dann der Antrag zurück. Bei einem Online-Mahnverfahren über eine Anwaltskanzlei passiert das nicht. Hier arbeiten Profis, deren tägliches Brot es ist, den Antrag auf Mahnverfahren zu stellen. Sie wissen genau, worauf es ankommt. Es muss übrigens niemand Angst haben, sofort unlösbare Fragen gestellt zu bekommen. Ein Mahnbescheid ergeht ohne rechtliche Prüfung des Sachverhaltes, jedoch tut jeder gut daran, die entsprechenden Informationen präsent zu haben. Falls der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, kommt es zum Prozess und hier erfolgt dann auch eine Prüfung.

Die Kosten

Natürlich ist auch ein Online-Mahnverfahren nicht umsonst. Die Gerichtskosten belaufen sich hier auf rund 3 % des Forderungsbetrags. Hinzu kommen die Kosten des Anwaltes gemäß der Gebührenordnung. Der Antragsteller muss hier zunächst in Vorlage treten, jedoch bekommt er das Geld im Falle der Schuldenbegleichung zurück. Diese Kosten werden nämlich dem Schuldner im Kapitel „Nebenforderungen“ in Rechnung gestellt. Aber diese Kosten lohnen sich. Für einen kleinen oder unerfahrenen Gläubiger ist es schon recht kompliziert, alles selber richtig zu machen. Die Anwaltskanzlei weiß, wie vorzugehen ist, und achtet darauf, dass keine Fehler gemacht werden. Hat man letztlich den Antrag auf Mahnverfahren erfolgreich gestellt, so kann nach einer gewissen Zeit ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier sind natürlich Formalien einzuhalten. Mit dem Vollstreckungsbescheid gibt es dann auch die Möglichkeit, die Schulden mittels des Gerichtsvollziehers einzutreiben. Sofern der Gläubiger noch über Geld verfügt, wird der Gerichtsvollzieher dann sicherstellen, dass die Schulden beglichen werden.

Ein Aufwand, der sich lohnt.

Sicher klingt das alles aufwendig. Aber manchmal reicht schon der Antrag auf das Mahnverfahren, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Spätestens beim Vollsteckungsbescheid zahlt dann fast jeder. Schickt man den Gerichtsvollzieher, so kann es sein, dass der Schuldner die eidesstattliche Erklärung abgibt, so er denn kein Geld hat. Mit diesem Offenbarungseid ist dann allerdings meist das Begleichen der Forderung aussichtslos, denn der Schuldner hat amtlich bestätigt, dass er nicht zahlen kann.

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